Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer-Senkung, die vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten soll. Allgemeine Informationen zum Umgang mit dieser Änderung findest du außerdem in unserem Jimdo-Blog:
Mehrwertsteuersenkung 2020 – das müsst ihr über das Corona-Konjunkturpaket wissen
Fragen zum Shop auf meiner Creator Website
- Ändert sich der MwSt.-Satz in meinem Shop automatisch zum 01.07.2020?
Antwort: Derzeit ist von unserer Seite nicht geplant, den MwSt.-Satz in den Shops unserer Nutzer zu ändern. Wie du den MwSt.-Satz im Shop deiner Creator Website anpasst, erfährst du im folgenden Hilfeartikel:
Wie passe ich die Mehrwertsteuer in meinem Creator Onlineshop an? - Ändert sich der Preis meiner Produkte automatisch, wenn ich den MwSt.-Satz meiner Produkte ändere?
Antwort: Der Preis deiner Produkte ändert sich so nicht automatisch, sondern nur der prozentuale Steueranteil des Gesamtpreises. Falls du die Steuersenkung an deine Kunden weitergeben möchtest, müsstest du die Preise deiner einzelnen Produkte manuell anpassen.
Fragen zur Rechnung, die ich von Jimdo bekomme
- Warum sind auf meiner Rechnung weiterhin 19 % MwSt. ausgewiesen?
Antwort: Kunden von Jimdo erhalten nur dann eine Rechnung mit 16 % Mehrwertsteuer, wenn ihre Vertragsperiode innerhalb dieser Zeit endet. Der Grund ist, dass für die Mehrwertsteuer rechtlich das Datum des Vertragsendes entscheidend ist – ähnlich, wie bei einer Jahreskarte. Liegt der Zeitpunkt des Vertragsendes außerhalb dieser Zeit, gilt für deinen Vertrag daher der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %. Übrigens: Der (Brutto-)Preis deines Pakets ändert sich dadurch nicht. - Mein Vertrag endet zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020. Somit sollten auf meiner Rechnung 16 % MwSt ausgewiesen werden. Was bedeutet das für mich?
Antwort: Wir verschicken an alle Kunden, die von der geänderten Mehrwertsteuer betroffen sind, eine Rechnungskorrektur für ihre Unterlagen. Da sich unser Vertrag auf den Bruttopreis bezieht, ändert sich dadurch lediglich formal der kalkulatorische Nettopreis. Daher können wir dir keinen Betrag zurücküberweisen. Das Ausstellen einer neuen Rechnung ist somit nicht notwendig. Du erfüllst mit dem Beifügen der Rechnungskorrektur zu deinen Unterlagen alle formalen Vorschriften für deine Steuererklärung.